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3% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0722, Erbfolge Öffnen
722 Erbfolge. Aszendenten vorhanden, so wird nach den Linien geteilt, so daß die Erbschaft in zwei gleiche Hälften zerfällt, von denen die eine den väterlichen, die andre den mütterlichen Aszendenten des Erblassers zugeteilt
2% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0874, Deutschland (Geschichte 1688-1714. Leopold I., Joseph I., Karl VI.) Öffnen
Tode des letzten spanischen Habsburgers, Karl II. (1. Nov. 1700), ein Testament vorfand, welches Ludwigs XIV. Enkel Philipp von Anjou zum Erben der ganzen Monarchie einsetzte, und der stolze Ludwig XIV. weder auf eine Teilung der Erbschaft eingehen
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0721, von Erbeinsetzung bis Erbfolge Öffnen
(successio in capita), d. h. es wird die Erbschaft nach der Zahl der konkurrierenden Personen oder Köpfe verteilt, oder Stammteile (successio in stirpes), d. h. die Teilung geschieht nach den Generationen oder Stämmen des Deszendenten, oder Linealteile
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0723, von Erbfolgekriege bis Erblande Öffnen
der eigentümliche Grundsatz des ältern deutschen Rechts, welchen man gewöhnlich durch das Rechtssprichwort "der Tote erbt den Lebendigen" ausdrückt, hat sich partikularrechtlich erhalten. Es hat dies die Bedeutung, daß es keines besondern Antritts der Erbschaft
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0237, von Erbrezeß bis Erbschaftserwerb Öffnen
. Die Rechtsnormen des E. beschränken sich nicht auf die Gesamtrechtsnachfolge und deren Grund, l^ie umfassen auch den Erwerb der Erbschaft (f. Erb- schaftserwerb und Erbteilung), die Sondernachfolge durch Vermächtnis und die Lebre vom Testaments
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0046, Abgesonderte Befriedigung Öffnen
§. 2336 noch auf dem gleichen Boden. Der Code civil behandelt das Recht in den Art. 878 fg. (in Übereinstimmung steht damit das Badische Landrecht); es ist für Mobilien zeitlich beschränkt und nach der Teilung der Erbschaft dahin beschränkt, daß es zu
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0732, von Erbswurst bis Erbvertrag Öffnen
auf Staatskosten errichtet, welche zuerst täglich 7000 kg, später bis 65,000 kg, im ganzen 4-5 Mill. kg E. lieferte. Erbteilung, die unter Miterben stattfindende Auseinandersetzung und Teilung in Ansehung des vom Erblasser hinterlassenen Vermögens
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0724, Tirol (Geschichte) Öffnen
, die Grafen Meinhard I. von Görz und Gebhard von Hirschberg, die kaum vereinigte Erbschaft; jener erhielt die Besitzungen der Grafen von T., dieser die der Grafen von Andechs. Doch fiel die Erbschaft Gebhards durch Kauf wieder an Meinhard II., Enkel
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0156, Sachsen-Weimar-Eisenach (Verwaltung etc.; Geschichte) Öffnen
der neuen weimarischen Linie . Nach dem Tod Albrechts fiel dieser Eisenach, bei der definitiven Teilung der hennebergischen Erbschaft die Ämter Ilmenau, Kaltennordheim, Wasungen
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0244, von Erbswurst bis Erbunterthänigkeit Öffnen
, s. Gesetzliche Erbfolge. Grbteilung, die Auseinandersetzung unter Mit- erben, welche die Erbschaft erworben haben, behufs Aufhebung der unter ihnen bestehenden Gemein- schaft durch Teilung des Nachlasses. Man unter- scheidet außergerichtliche
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0119, von Ad infinitum bis Adjudikation Öffnen
. die Klage auf Ermittelung der wahren Grenzen und, wenn solche nicht möglich, auf Teilung des streitigen Stücks; die Actio familiae herciscundae, d. h. die Klage auf Teilung einer gemeinschaftlichen Erbschaft. Bei diesen drei Teilungsklagen
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0466, Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) Öffnen
Haus B. Albrecht, der Große (Longus) genannt, der eine Stütze des Landfriedens in Nordwestdeutschland war, starb 1279, und es erfolgte nun durch seine drei Söhne eine neue Teilung des Landes. Der älteste Sohn, Heinrich, erhielt Grubenhagen; Albrecht
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0624, Habsburg Öffnen
sie sich entgegen dem Hausgesetz ihres Vaters über eine Teilung ihrer Länder, in der Albrecht Ⅲ. das eigentliche Österreich erhielt, das seine Nachkommen bis zu ihrem Aussterben 1457 beherrschten, während Leopold Ⅲ. alle übrigen Habsburg. Länder zufielen
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0474, Hessen (Großherzogtum: Geschichte) Öffnen
Erbschaft zu, die er mit Hilfe ligistischer Truppen in Besitz nahm, und in der er statt des reformierten Marburg die lutherische Universität Gießen gründete. Auch erhielt Ludwig V. vom Kaiser die Ermächtigung zur Einführung der Primogenitur in seinem
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0478, Hessen-Kassel (Geschichte bis 1754) Öffnen
eine Enklave des Landes, und den größten Teil der Grafschaft Schaumburg zu erwerben. Gleichzeitig glückte es der Landgräfin, durch ihr Entgegenkommen in dem langwierigen Erbschaftsstreit mit Hessen-Darmstadt über den Anfall und die Teilung des
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 1019, Nassau (Geschichte) Öffnen
1019 Nassau (Geschichte). durch welchen die Zusammengehörigkeit und Unveräußerlichkeit von ganz N. und das Recht der Erstgeburt anerkannt wurden. Durch den Frieden von Lüneville verlor er die Erbschaft Wilhelm Heinrichs II
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0280, von Erbschaftssteuer bis Erdbeben Öffnen
oder infolge der Einkindschaft zur Erbschaft berufene Kinder und deren Deszendenten, b) voll- oder halbbürtige Geschwister und deren Deszendenten; 3) mit 4 Proz. des Betrags, wenn er gelangt an: a) vorstehend nicht benannte Verwandte bis einschließlich zum
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0726, von Tessiner Alpen bis Teste Öffnen
Verfügung, auch die ohne Erbeinsetzung. Das T. kann außer der Erbeinsetzung oder Erbausschließung auch noch andere Anordnungen enthalten, wie Vermächtnisse (s. d.), Ernennung eines Testamentsvollstreckers (s. d.), Bestimmungen über die Teilung
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0851, von Gerichtsbann bis Gerichtsbarkeit (staatliche) Öffnen
ist, z. B. Aufnahme von Testamenten, Bürgschaften der Ehefrauen, Schenkungen (s. d.), früher auch durch jetzt meistens hinweggefallene Bestätigung von Rechtsgeschäften, z. B. Kaufverträge über Grundstücke, die Regulierung von Erbschaften, Vornahme
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0056, von Abschätzung bis Abschoß Öffnen
jederzeit auch die Teilung vornehmen, indem er eins oder alle Kinder abschichtet , d. h. ihnen den Vermögensteil ausantwortet, der ihnen nach dem Erbrecht, welches aus dem im einzelnen Fall geltenden
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0586, Anhalt (Geschichte) Öffnen
., und ihre Besitzungen fielen an die Bernburger Linie, deren Gründer Bernhard I. (1252-86) sich Graf von A. nannte. Sein Sohn Bernhard II. (1286-1318) erlangte eine Erweiterung seines Besitzes durch die Ascherslebensche Erbschaft, von der er den Titel
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0234, Baden (Geschichte: die Linie B.-Baden) Öffnen
., die gemeinschaftlich regierten. Nur Hermanns VII. (gest. 1291) Linie hatte Bestand. Nach weitern Teilungen vereinigte Hermanns VII. Urenkel Rudolf VI. 1361 alle badischen Landesteile, mit Ausnahme Hochbergs. Dieser starb 1372 als der erste, der in der kaiserlichen
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0133, Hannover (Geschichte: bis Ende des 17. Jahrhunderts) Öffnen
133 Hannover (Geschichte: bis Ende des 17. Jahrhunderts). Sohn Ernsts I., des Bekenners, der nach dem Tode des Vaters (gest. 1546) und der beiden ältern Brüder, Otto (gest. 1559) und Friedrich (gest. 1553), bei der Teilung mit seinem Bruder
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0477, von Hessen bis Hessen-Kassel Öffnen
von Friedrich I., dem jüngsten von Georgs I. drei Söhnen, gestiftet, welcher gemäß der von seinem Vater (gest. 1596) getroffenen Bestimmung 1622 die Herrschaft Homburg erhielt. Infolge einer neuen Teilung zwischen Friedrichs beiden Söhnen, Wilhelm Christoph
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0922, von Lot bis Lothar Öffnen
., ältester Sohn Ludwigs des Frommen, geb. 795, wurde 817 bei der Teilung des Reichs Karls d. Gr., nachdem er seit 814 Bayern regiert hatte, Mitkaiser; 822 erhielt er, nachdem er sich mit Irmengard, Tochter des Grafen Hugo von Tours, vermählt, auch Italien
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0963, Ludwig (Bayern) Öffnen
sofort zufielen. Indes, als L. Günther von Schwarzburg als Gegenkaiser aufstellte, verglich sich Karl IV. 1350 mit ihm gegen Abtretung der Oberlausitz. Bei der Teilung mit seinen Brüdern (1349) erhielt L. mit Ludwig dem Römer und Otto Oberbayern, die drei
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0260, Mark (Grenze etc., deutsche Grafschaft, Fluß, Personenname) Öffnen
vereinigt (s. Kleve, Herzogtum). 1609 fiel die M. bei der Teilung der jülichschen Erbschaft provisorisch, 1666 definitiv an Brandenburg. Vorübergehend kam die M. durch den Tilsiter Frieden 1807 an Frankreich; von diesem wurde sie 1808 an
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0145, von Sachsen-Altenburg bis Sachsen-Gotha Öffnen
Wilhelm 1632 gestorben waren, sein Bruder Friedrich Wilhelm II. (1639-1669) als alleiniger Herr der Altenburger Lande, die 1640 durch einen Teil der Koburger Erbschaft (Koburg, Rodach
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0278, von Erblichkeit bis Erbschaftssteuer Öffnen
der Chromosomen.] ^[Fig. 5. Primäre Furchungszellen.] In manchen Fällen verschmelzen nun Ei- und Spermakern miteinander, in andern dagegen, und dies sind die lehrreichern, vereinigen sie sich nicht. Vielmehr bleibt das Ei bis zur Teilung
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0446, von Dörfel bis Dorfsystem Öffnen
- die im Laufe der Zeit durch Teilungen im Wege des Kaufs und der Erbschaft fortwährend zunehmende sog. Gemenge- lage- und die Nutzungsberechtigungen an den Ackerländereien bedingen eine starke Fesselung der wirtschaftlichen Persönlichkeit
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0276, Hohenzollern (Fürstenhaus) Öffnen
(gest. 1261) und Friedrich (gest. um 1251) werden anfänglich beide sowohl als Grafen von Zolre wie als Burggrafen von Nürn- berg bezeichnet. Wahrscheinlich lebten die Brüder daher in gemeinschaftlichem Güterbesitz, bis nach 1227 eine Teilung
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0100, von Augustinus-Verein bis Augustus Öffnen
Augusti gemeinschaftlich regiert; eine eigentliche Teilung des Reichs unter mehrere Augusti erfolgte erst durch und nach Diokletian, zu einer dauernden wurde sie nach dem Tode Theodosius' I. (395), indem das west- und oströmische Reich für immer
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0380, Henneberg Öffnen
, die nicht zu den glücklichsten gehört, obgleich die hennebergische Landesordnung seine Sorge für das Land bezeugt. Er verlor viele Güter, und die Erbschaft der Römhilder Linie 1549 war so gering, daß sie die Verluste kaum ersetzte. Viel trug zu dem Verfall
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0230, Johann (Brandenburg, Burgund, England, Frankreich) Öffnen
). Er verglich sich jedoch mit dem Hauptprätendenten, dem Pfalzgrafen von Neuburg, im Dortmunder Vertrag 1609, der durch den Vertrag von Xanten 1614 bestätigt wurde, über eine provisorische Teilung, so daß er Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein erhielt
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0966, Ludwig (Frankreich: L. III.-L. IX.) Öffnen
966 Ludwig (Frankreich: L. III.-L. IX.). nach seinem Tod Karl den Einfältigen gebar. Die erstern teilten sich nach seinem Tod in das Reich. 21) L. III., Sohn des vorigen, erhielt in der Teilung von 881 Neustrien und starb 5. Aug. 882 in St.-Denis
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0366, Oldenburg (Großherzogtum: Geschichte) Öffnen
und benutzte die Gelegenheit, um Delmenhorst zu erstürmen (2. April 1547) und zum bleibenden Besitztum seines Hauses zu machen. Anton starb 1573. Die beiden Söhne Johanns XV., Johann XVI. und Anton II., gerieten in Streit über die Teilung des
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0748, von Partial bis Partitur Öffnen
(Teilaccept), die nur zu einem Teil der Wechselsumme erfolgte Annahme eines Wechsels seitens des Bezogenen; Partikularlegat, das Vermächtnis eines bestimmten Erbschaftsgegenstandes im Gegensatz zum Vermächtnis eines aliquoten Teils der Erbschaft
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0217, Pommern (Geschichte) Öffnen
Stammes von Gützkow diese Grafschaft. Einige Jahre nach Barnims Tod (1365) fand 1372 zu Stargard eine Teilung P.-Wolgasts statt, und es entstanden nun die Linien Hinterpommern (bis zur Leba, nebst Stargard) und Vorpommern (Wolgast nebst Rügen
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0760, Reuß (Fürstentümer, Geschichte) Öffnen
, welcher bei der Teilung nur Gera und das Land westlich der Elster erhielt, später jedoch den östlichen Teil von Weida kaufte. Seine Enkel Heinrich VI. (gestorben um 1343) und Heinrich VII. (gest. 1377) besaßen als Reichslandrichter, jener
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0126, Sachsen (Königreich: Bodenbeschreibung) Öffnen
die Herrschaft Römhild. Endlich erwarb das Ernestinische Haus aus der hennebergischen Erbschaft (1583), definitiv allerdings erst 1660, die Ämter Meiningen, Themar, Maßfeld, Behrungen, Henneberg, Milz
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0146, von Sachsen-Hildburghausen bis Sachsen-Koburg-Gotha Öffnen
Herzogtum, eins der kleinen, aus der Teilung der Söhne Ernsts des Frommen 1680 hervorgegangenen sächsisch-ernestinischen Fürstentümer, bestand aus den Ämtern der ehemaligen Pflege Koburg
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0340, von Albrecht (der Beherzte, Herzog von Sachsen) bis Albrecht (von Scharfenberg) Öffnen
Tode ihres Oheims Wilhelm III. 1482 auch noch die thüring. Stammländer als Erbschaft zufielen, führte solcher Länderzuwachs zur Teilung von Leipzig 26. Aug. 1485 und zur Trennung der Ernestinischen und Albertinischen Linie. A., dem nach altem Rechte
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0640, Anhalt (Geistige Kultur. Geschichte) Öffnen
. und flamländ. Kolonisten besiedelte. Nach Albrechts Tod (1170) zerfiel seine Herrschaft durch Teilung unter seine Söhne. Die Stammlande am Harze erhielt Albrecht, nach dessen frühem Tode Bernhard (s. d.), dem bei der Erbteilung Aschersleben, Plötzkau
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0150, von Ausgangszölle bis Ausgleichungsrechnung Öffnen
Einbringens in die Erbschaft sein; so bestimmt noch das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 2363, 2367, jedoch mit einem Wahlrechte des Verpflichteten. Andere Rechte entscheiden für ein Vorausverabfolgen von ebensoviel, z. B. Preuß. Allg. Landr. II, 2, §§. 303, 309
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0546, von Bautsch bis Bautzen Öffnen
Zuschläge bis zu 3 M. für genauere Beschreibungen, Untersuchungen auf Feuergefährlichkeit, Anfertigung von Querschnitten hinzukommen können; für Schätzungen in Hypotheken-, Erbschafts-, Teilungs- und Verkaufsangelegenheiten, wo in der Regel
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0783, von Eigener Wechsel bis Eigensinn Öffnen
das bisher im Alleineigentum stehende Bergwerk zu einer ungeteilten Erbschaft oder einer sonstigen gemeinschaftlichen Masse (Güter- gemeinschaft u. dgl. m.) gehört. Das königlich fächf. Gefetz vom 16. Juni 1868 kennt auch die vorerwähnten
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0231, von Erbfolgekriege bis Erblande Öffnen
.) nachgebildet. Diese wenigen, im Gegensatz zu den übrigen Grafen, zum hohen Adel zählenden Grafen- bäuser sind ihrem Range und ihrer mit diesem ver- bundenen Ebenbürtigkeit gemäß in der zweiten Ab- teilung des "Gothaischen Hofkalenders" bei
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0307, von Ernst II. (Herzog von Sachsen-Gotha und Altenburg) bis Ernst (Heinr. Wilh.) Öffnen
der Teilung von 1680 Hildburghausen und 1702 nach Lösung des sog. ^6xu3 dotiianug die volle Souveränität über das Land. Er nahm 1683 an der Entsetzung Wiens sowie später an den Feldzügen gegen die Türken und gegen Ludwig XIV. teil; auch gründete
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0971, Forderungsrecht Öffnen
ein Teilnehmer im Namen der übrigen, oder ! alle Teilnehmer gemeinschaftlich oder durch einen > gemeinsamen Bevollmächtigten kontrahiert haben. ^ Ebenso tritt nach den erst angefübrten Rechten! eine Teilung auf feiten der mehrern Schuldner ein
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0483, Galizien Öffnen
(Großfürsten von Kiew. Nur vorübergehend begründete Boleslaw I. poln. Herrschaft auch über diese östl. Gebiete; nach seinem Tode (1025) fielen sie wieder an Rußland zurück und wurden im letzten Viertel des 11. Jahrh. in die Teilungen einbezogen, die den russ
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0939, Gesetzliche Erbfolge Öffnen
von der andern Seite. In Klasse 4 folgen die Seiten- verwandten bis zum zwölften Grade mit Teilung nach Linien; sind nur Verwandte einer Linie vor- handen, fo sind diese allein berufen. Daneben kommt aber noch das Nückfallsrecht der Vorfahreu in An
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0178, von Gos bis Gosche Öffnen
, Oberkärnten, Teile von Istrien und die Windische Mark, und er- reichte unter Heinrich II., dem Reichsverweser der Mark Treviso, den Gipfel ihrer Macht. Erbschafts- teilungen, unglückliche Kriege und Heiratsausstat- tungen führten zu dem Verfall des
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0039, von Henneberg (Otto, Graf von) bis Hennegau Öffnen
37 Henneberg (Otto, Graf von) - Hennegau Gemeinschaft besessen hatte. Das übrige blieb im gemeinsamen Besitz der beiden sächs. Hauptlinien bis 1660, wo folgende Teilung zu stande kam: der Herzog Moritz zu Sachsen-Zeitz erhielt als seine fünf
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0780, von Otto (Herzog von Bayern) bis Otto II. (Markgraf von Brandenburg) Öffnen
er mit dem engl. König Johann ohne Land einen Kriegszug unternommen hatte, bei Bouvines 27. Juli 1214 geschlagen wurde, sein Ansehen vollends. Er zog sich nach Braunschweig zurück, das ihm bei der Teilung der welfischen Erblande 1203 zugefallen war, bis
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0235, von Polenta bis Polhöhe Öffnen
vorging, und Rotrußland vollends russifiziert. Am 22. Dez. 1865 ward sogar durch kaiserl. Erlaß für die neun westruss. Gubernien allen Personen poln. Herkunft verboten, daselbst Güter neu zu erwerben, außer auf dem Wege gesetzlicher Erbschaft. Mit dem
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0426, Preußen (Geschichte 1888 bis zur Gegenwart) Öffnen
Grundbesitzes, und einer zweckmäßigern Teilung der Steuern zwischen Staat und Selbstverwaltungskörpern. Seine schon im Herbst 1890 eingebrachten Vorlagen über eine neue Einkommensteuer (s. d.) mit Einführung der Deklarationspflicht, eine Reform
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0653, von Ravennaschlacht bis Rawlinson Öffnen
Grafschaft im Westfälischen Kreis, jetzt zum preuß. Reg.-Bez. Minden gehörig, war früher Besitz der gleichnamigen Grafen, die 1346 ausstarben, und kam durch Erbschaft an Jülich, worauf es 1614 durch den Vergleich zu Xanten und nach Entscheidung des Jülich
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0653, von Masoreten bis Massachusetts Öffnen
mit Polen, dessen Schicksal es von nun an teilte. Bei der dritten poln. Teilung 1795 fiel M. an Preußen, von dem es 1807 an das Herzogtum Warschau abgetreten wurde; 1814 fiel es an Rußland und bildete seit 1816 eine der acht Woiwodschaften Polens